Weiterbildungsagentur werden

Als Weiterbildungsagentur profitieren Sie auf vielfältige Weise vom Zusammenschluss mit institutionellen Partnern der Weiterbildungsberatung in Ihrer Region. Die Servicestelle Weiterbildungsagenturen unterstützt Sie beim Auf- und Ausbau einer WBA. 

Voraussetzung für eine beratende Begleitung durch die Servicestelle Weiterbildungsagenturen ist, dass Ihr Netzwerk die unten genannten Kriterien erfüllt beziehungsweise perspektivisch erfüllen wird. Da sich der Weiterbildungsmarkt stetig verändert, verstehen wir die Entwicklung dieser Kriterien ausdrücklich als laufenden Prozess. Sie sind kein starres Regelwerk, sondern bleiben dynamisch im Sinne einer fundierten Annäherung an die Definition von Weiterbildungsagenturen. Dies bedeutet: Wir arbeiten mit einem Rahmen, der lebt und gemeinsam mit der Praxis wächst.

Die Kriterien im Überblick

1. Netzwerkpartnerschaften

Eine Weiterbildungsagentur ist keine isolierte Einrichtung, sondern ein Kooperationsmodell. Partner sind bzw. können sein:

  • Obligatorisch: Bundesagentur für Arbeit (Regionaldirektionen bzw. regionale Agenturen für Arbeit).
  • Darüber hinaus sollen weitere regionale Akteure wie beispielsweise Jobcenter, Kammern, Länder und Kommunen, Sozialpartner, Bildungseinrichtungen und Beratungsstellen eingebunden werden.
2. Zielgruppenfokus

Die WBA fungiert als zentrale Anlaufstelle für:

  • Einzelpersonen, die an beruflicher Weiterbildung interessiert sind, und
  • Unternehmen (insbesondere KMU), die Unterstützung im Bereich Weiterbildung und Qualifizierung benötigen.
3. Mindeststandards der Beratung

Um die Qualität der Weiterbildungsberatung zu sichern, sind folgende Prinzipien festgelegt:

  • Kostenfreiheit: Das Angebot muss für alle Ratsuchenden, ob Einzelperson oder Unternehmen, kostenfrei zugänglich sein.
  • Trägerneutralität & Unabhängigkeit: Die Beratung darf nicht an Interessen gebunden sein, sondern ist ergebnisoffen und unabhängig.
  • Vertraulichkeit: Alle Beratungsgespräche sind vertraulich und unterliegen dem Datenschutz und der Diskretion.
  • Einheitliche Beratungsstandards: Es müssen definierte Beratungsstandards festgelegt und eingehalten werden.
4. Rahmenbedingungen und Prinzipien der Zusammenarbeit

Die folgenden Kriterien wurden im Sinne einer Breitenwirkung und einer möglichst großen Zugänglichkeit zusammengestellt. Die Zusammenarbeit in einer WBA kennzeichnen:

  • Regionalität
  • Branchenübergreifende Beratung
  • Beratung in Präsenz und digital
  • Regelmäßiger Austausch der Partner

Darüber hinaus sind folgende Kriterien wünschenswert:

  • Gemeinsame Anlaufstelle
  • Kooperationsvereinbarung
  • Gemeinsame Außendarstellung (Webauftritt und Öffentlichkeitsarbeit)
  • Barrierearmer Zugang

Die hier vorgestellten Kriterien dienen dazu, eine hohe Beratungsqualität und eine effektive regionale Vernetzung sicherzustellen. 

Eine Übersicht mit allen Kriterien finden Sie hier zum Download.