Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Servicestelle Weiterbildungsagenturen ist bemüht, diese Website barrierefrei zugänglich zu machen; im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.servicestelle-wba.de.

 

Informationen in Leichter Sprache

Die Erklärung zur Barrierefreiheit gibt es in Leichter Sprache.
 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) weitgehend vereinbar.

Die Website ist noch nicht in allen Bereichen optimiert, einige Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei zugänglich.

 

Teilbereiche, die noch nicht barrierefrei sind

Einige PDFs sind nicht vollständig barrierefrei.
Die aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 

Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit

Wir sind kontinuierlich um einen möglichst hohen Grad der Barrierefreiheit bemüht und arbeiten sukzessive an der Verbesserung der Zugänglichkeit. Alle neuen Inhalte werden in der Regel barrierefrei bereitgestellt.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10.04.2026 überarbeitet.
Die Website wurde intern per Selbsteinschätzung bewertet.

 

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind:
swba@bibb.de

Redaktion der Servicestelle Weiterbildungsagenturen
im Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Arbeitsbereich 4.2 „Innovative Weiterbildung, Durchlässigkeit, Modellversuche“
Friedrich-Ebert-Allee 114–116
53113 Bonn

 

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

 

Kontakt Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Tel.: +49 30 18527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

https://www.schlichtungsstelle-bgg.de/Webs/SchliBGG/DE/AS/startseite/startseite-node.html