In Deutschland haben fast alle Beschäftigten das Recht auf bezahlte Freistellung für Weiterbildungen, oft als Bildungsurlaub oder Bildungszeit bezeichnet. Wenige kennen ihre Ansprüche und noch seltener wird die Möglichkeit des Bildungsurlaubs tatsächlich in Anspruch genommen.
Für eine fundierte Weiterbildungsberatung ist es daher unerlässlich, die komplexen Rahmenbedingungen dieses Förderinstruments sicher zu beherrschen und diese Möglichkeit den Weiterbildungsinteressierten zugänglich zu machen.
Im Folgenden werden die wesentlichen Grundlagen des Bildungsurlaubs aufbereitet. Da die konkrete Ausgestaltung der Gesetzgebung in die Zuständigkeit der Länder fällt, liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Darstellung der länderspezifischen Differenzen, um eine passgenaue Beratung im jeweiligen regionalen Kontext zu ermöglichen.
Gesetzliche Grundlage und Anspruch
Das Wichtigste vorweg: die Regelung des Bildungsurlaubs ist in Deutschland Ländersache. Da die Regelung des Bildungsurlaubs strikt in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer fällt, existiert kein bundeseinheitliches Gesetz. Das bedeutet, dass immer der Sitz des Arbeitsplatzes über den rechtlichen Anspruch entscheidet – der Wohnort der Weiterbildungsinteressierten spielt hingegen keine Rolle.
Ein weiterer zentraler Aspekt betrifft die Kostenstruktur. Hier gilt es, klar zwischen Zeit und Geld zu differenzieren: Der Bildungsurlaub sichert zwar die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, sodass die Teilnehmenden für ihre Weiterbildung bezahlt freigestellt werden, die anfallenden Kursgebühren sowie Reise- oder Verpflegungskosten werden jedoch im Regelfall nicht vom Betrieb übernommen. Diese müssen von den Beschäftigten selbst getragen werden, sofern keine ergänzenden Fördermittel in Anspruch genommen werden können.
- Anspruch: In 14 von 16 Bundesländern gibt es entsprechende Gesetze – kein Anspruch existiert in Bayern und Sachsen.
- Dauer: Meist stehen 5 Tage pro Jahr oder 10 Tage innerhalb von zwei Jahren zu. Der volle Anspruch entsteht oft meist nach einer Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten; im Saarland und in Baden-Württemberg gilt die Regel, dass Bildungsurlaub frühestens nach zwölf Monaten Betriebszugehörigkeit beantragt werden kann.
- Der Anspruch auf Bildungsurlaub ist in allen Ländern mit Bildungsurlaubsregelungen auf das Kalenderjahr bezogen und gilt für alle Angestellten – egal, ob befristet oder unbefristet und ob Teil- oder Vollzeit. Bei Teilzeitbeschäftigten verkürzt sich der Anspruch ggf. entsprechend ihrer regelmäßigen Arbeitszeit.
- Ausnahme: Für Beamtinnen und Beamte gelten die Bildungsurlaubsregelungen nicht überall. In den Bundesländern Baden-Württemberg, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen sind sie jedoch als Sonderurlaubsanspruch geregelt.
- Auch Auszubildende und dual Studierende haben einen Anspruch auf bezahlte Freistellung – außer in Niedersachsen.
- Ob ein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub besteht, hängt je nach Bundesland auch von der Unternehmensgröße ab.
Zentrale Suchportale
Für die bundesweite Suche nach anerkannten Seminaren eignen sich neben den Suchmaschinen und Datenbanken kommerzieller Anbieter der Suchdienst vom InfoWeb Weiterbildung (IWWB)
Art der Weiterbildung
Bildungsurlaub kann aus einem vielfältigen Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten ausgewählt werden. Die Inhalte müssen nicht zwingend einen direkten Bezug zur aktuellen Beschäftigung haben. Anerkannt werden Kurse in den Bereichen:
- Berufliche Weiterbildung: Dazu zählen beispielsweise Software-Schulungen, Sprachkurse oder Management-Trainings.
- Politische Bildung: Weiterbildungen zu gesellschaftlichen Themen und Demokratieverständnis zählen hierzu.
- Allgemeine Weiterbildung: Oft können im Rahmen eines Bildungsurlaubs auch Kurse zur Gesundheitsprävention, wie Stressmanagement oder Resilienz-Training, belegt werden.
Wichtig: Voraussetzung für die Genehmigung einer Weiterbildung als Bildungsurlaub ist, dass Anbieter und Angebot von der zuständigen Behörde des Landes anerkannt sind.
